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Trauerbegleitung

Wir stehen Ihnen bei

Im Trauerfall

Rufen Sie uns an, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Sie müssen nichts vorbereitet haben und nichts wissen — wir gehen die nächsten Schritte gemeinsam durch.

07331 67661

Wenn ein Mensch stirbt, ist vieles auf einmal zu regeln — und gerade dann fehlt die Kraft dafür. Wir begleiten Angehörige durch die ersten Tage: bei der rituellen Waschung und dem Cenaze-Gebet, bei den Formalitäten, bei der Entscheidung zwischen Beisetzung hier und Überführung. Und danach, wenn es still wird.

Aus dem Quran · Sure Al-Baqara (Die Kuh) · Vers 156

ٱلَّذِينَ إِذَآ أَصَٰبَتْهُم مُّصِيبَةٌۭ قَالُوٓا۟ إِنَّا لِلَّهِ وَإِنَّآ إِلَيْهِ رَٰجِعُونَ

die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: "Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück."

Die ersten Schritte

  1. Arzt rufen

    Ein Arzt muss die Todesbescheinigung ausstellen. Zu Hause erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117; bei plötzlichem oder unklarem Tod wählen Sie 112.

  2. Uns anrufen

    Wir besprechen mit Ihnen, was als Nächstes ansteht, und stimmen Gasil und Cenaze-Gebet ab. Je früher, desto ruhiger lässt sich alles planen.

  3. Bestattungsinstitut beauftragen

    In Deutschland ist ein Bestattungsunternehmen für Transport und Beisetzung vorgeschrieben. Wenn Sie keines kennen, helfen wir bei der Auswahl.

  4. Sterbeurkunde beantragen

    Beim Standesamt, meist über das Bestattungsinstitut. Beantragen Sie gleich mehrere Ausfertigungen — Versicherungen, Banken und Behörden verlangen jeweils eine eigene.

  5. Beisetzung oder Überführung

    Die Familie entscheidet, ob hier beigesetzt oder in die Türkei überführt wird. Fristen und Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland; wir klären das gemeinsam mit Ihnen und dem Bestatter.

Wer übernimmt was

Die Gemeinde

  • Rituelle Waschung (Gasil) und Kefen
  • Cenaze-Gebet in der Moschee
  • Begleitung der Angehörigen, auch danach
  • Hilfe beim Verstehen der Formalitäten
  • Vermittlung eines Bestattungsinstituts

Das Bestattungsinstitut

  • Überführung und Transport
  • Sarg, Grabstelle und Termine am Friedhof
  • Anträge bei Standesamt und Behörden
  • Papiere für eine Überführung ins Ausland
  • Vertrag und Kosten — diese laufen nicht über die Gemeinde

Unterlagen, die gebraucht werden

Sammeln Sie, was Sie finden — fehlt etwas, ist das kein Problem, das lässt sich nachreichen.

  • Personalausweis oder Pass der verstorbenen Person
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, falls verheiratet
  • Unterlagen eines Bestattungsfonds, falls vorhanden
  • Aufenthaltstitel, falls für eine Überführung nötig

Die Wochen danach

Trauer endet nicht mit der Beerdigung. Oft wird es erst danach schwer — wenn die Besuche seltener werden und der Alltag zurückkommt, als wäre nichts gewesen. Wer reden möchte, findet bei uns weiterhin ein offenes Ohr, auch Monate später. Es braucht keinen Anlass und keine Erklärung.

Kontakt aufnehmen

Melden Sie sich, wann es Ihnen passt. Ein kurzer Anruf genügt.

Ansprechpartner

Arvas ZenginImam der Gemeinde

Häufige Fragen

Nein. Angehörige können dabei sein, wenn sie möchten — viele möchten es nicht, und das ist genauso richtig.

Ja. Im Trauerfall fragt niemand nach einer Mitgliedschaft.

Im Islam möglichst bald. Rechtlich gelten je nach Bundesland eigene Fristen und Vorgaben — das klären wir mit Ihnen und dem Bestattungsinstitut, sobald Sie sich melden.

Nichts. Kosten entstehen beim Bestattungsinstitut und beim Friedhof; Vertrag und Rechnung laufen dort, nicht über uns.